Formular Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung – Unternehmensgründung leicht gemacht



Wer ein Unternehmen gründen will, muss viel Enthusiasmus mitbringen, nicht nur auf Grund der meist langen Arbeitszeiten, sondern auch auf Grund des Papierkriegs, der vor der Aufnahme des Gewerbes ansteht. Das Gewerbe muss meist an- bzw. abgemeldet werden, wenn die Tätigkeit neu aufgenommen bzw. beendet wird. Die Gewerbeabmeldung muss nicht nur erfolgen, wenn der Betrieb aufgegeben wird, auch wenn die Betriebsstätte in eine andere Gemeinde verlegt wird, muss eine Gewerbeabmeldung durchgeführt werden. Diese Gewerbeabmeldung erfolgt mittels des dafür vorgeschriebenen Formulars, das meist auch online verfügbar ist und dadurch die Prozedur zumindest etwas erleichtert. Genauso ist das Formular Gewerbeanmeldung in der Regel online abrufbar. Da manche Gewerbe einer Erlaubnispflicht unterliegen, sollte man vor dem zum Teil langwierigen Ausfüllen des Formular Gewerbeanmeldung auch sicherstellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden. Verantwortlich für die Anzeige des Gewerbes sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, der Einzelgewerbetreibende bzw. der gesetzliche Vertreter. Ob überhaupt eine derartige Anmeldung nötig ist, hängt auch davon ab, ob die ausgeübte Tätigkeit vor dem Gesetz als Gewerbe definiert wird. Freie Berufe – also Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater sowie weitere Tätigkeiten, bei denen ein Hochschulstudium die Voraussetzung ist – sind keine Gewerbe. Das Formular Gewerbeanmeldung ist für diese Berufssparten also hinfällig. Auch Gewerbe der so genannten Urproduktion (das heißt, Land- und Forstwirtschaft) unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Generell gilt, dass die Tätigkeit auf Gewinn ausgerichtet sein muss, auf eigene Rechnung durchgeführt wird und auch auf Dauer angelegt ist. Durch die obligatorische Anmeldung werden der Behörde statistische Erhebungen erleichtert und eine Überwachung wird ermöglicht. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Anmeldeprozesses und der Bewilligung erhält der Antragssteller den Gewerbeschein und kann somit das Gewerbe legal ausüben. Über die Ausübung des Gewerbes werden anschließend automatisch das Finanzamt und die zuständige Handels-, Handwerks- oder Industriekammer informiert. Ebenso wird das Unternehmen in ein Register eingetragen und erhält eine Identifikationsnummer.

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