Kostenerstattungsprinzip auch bei Versicherungspflicht möglich



Den meisten gesetzlich Versicherten und leider auch vielen Versicherungsvermittlern, die es besser wissen sollten, ist bisher unbekannt, dass auch Kassenpatienten die Möglichkeit haben in das Kostenerstattungsprinzip zu wechseln. Inhaber einer privatebn Vollversicherung kennen das Kostenerstattungsprinzip nur zu gut. So erhält ein sogenannter Privatpatient stets die Behandlung, die er benötigt, da sein Arzt ihm eine Privatrechnung für die Behanldung zuschickt. Diese Rechnung wird ihm dann von der privaten Krankenversicherung erstattet.

Gesetzlich versicherte Personen haben meist das Sachleistungsprinzip standardmäßi gewält und erhalten mehr oder minder die Leistungen des gesetzlichen Leistungskatalogs der Krankenkassen. Sie können jedoch in das Kostenerstattungsprinzip wechseln und werden so zum Privatpatient.

In diesem Zusammenhang sollten sie aber dringend zum Kostenerstattungsprinzip eine leistungsstarke ambulante Zusatzversicherung abschließen. Denn die Krankenkasse zahlt nur in etwa den Betrag, den Sie auch beim Sachleistungsprinzip direkt an den Arzt zahlt. Eine ambulante Zusatzversicherung hingegen übernimmt die zum Teil sehr hohen Differenzkosten, so dass dem Inhaber einer solchen ambulanten Zusatzversicherung wie dem Tarif Arag 182 die Behandlung auch durch Privatärzte zusteht. Neben den wesentlich kürzeren Wartezeiten auf wichtige Arzttermine und der besseren Behandlung, ist mit einer ambulanten Zusatzversicherung wie dem Arag 182 auch eine Erstattung der Kosten für Heilpraktiker, Naturheilverfahren und teure Medikamente möglich, für die die Krankenkasse sonst keine Kosten übernimmt.

Da der Antragsteller beim Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung Angaben zum Gesundheitszustand machen muss, kann es sein, dass bereits erkrankte Personen vom Versicherer abgelehnt werden. Es muss dem Antragsteller klar sein, dass es sich bei der ambulanten Zusatzversicherung wirklich um eine private Zusatzversicherung handelt und nicht um eine gesetzliche Kasse, die jeden Menschen aufnehmen muss. Aus diesem Grund sollte sich jeder frühzeitig mit dem Thema Kostenerstattungsprinzip und ambulante Zusatzversicherung auseinander setzen. Im besten Fall sollte eine solche ambulante Zusatzversicherung zum Kostenerstattungsprinzip möglichst dann abgeschlossen werden, wenn man noch gesund ist. Zudem sind die Beiträge bei jungem Eintrittsalter auch deutlich geringer.

Eine ambulante Zusatzversicherung unterscheidet sich von den sonst gängigen Zusatzversicherungen dahingehend, dass sie gesetzlich Versicherten die Möglichkeit eröffnet nicht nur die Kosten von Selbstbeteiligungen zu versichern, die die Krankenkasse nicht übernimmt, sondern auch die Kosten für sehr teure Behandlungen als Privatpatient, die von der Kasse insgesamt grundsätzlich nicht übernommen werden.

Autor: Daniel Steinberger

Related posts:

  1. Der Garagendesigner macht´s möglich: Die eigene Garage bauen

Verlinken Sie diesen Artikel