Versicherungsumfang bei einem Mietwagen



Beim Mieten eines Mietwagens stellt sich oft die Frage nach dem Umfang der Versicherungsleistungen. Es gibt unterschiedliche Versicherungsvarianten, die in ihrer Leistung und Absicherung sehr stark voneinander abweichen können. Es ist daher ratsam sich im Vorfeld zu informieren, welche Versicherungsleistungen im Basispreis bereits enthalten sind. In Abhängigkeit von den persönlichen Präferenzen und dem eigenen Sicherheitsgefühl können die Zusatzleistungen im Normalfall hinzugebucht werden. Grundsätzlich stehen beim Mieten eines Mietwagens folgende Versicherungsleistungen zur Verfügung: Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung, Diebstahlversicherung und Personeninsassenversicherung. Die wichtigste Versicherung ist die Haftpflichtversicherung, die alle Schäden deckt, die der Mieter des Wagens beim Fahren mit dem Mietwagen verursacht. Hier ist es wichtig auf den Deckungsumfang zu achten. Dieser sollte den im jeweiligen Land vorgeschriebenen Mindestbetrag nicht unterschreiten. Die Vollkaskoversicherung, die oft auch die Diebstahlversicherung beinhaltet, deckt die Schäden am Mietwagen ab. Hier kann man zwischen der Variante mit und ohne Selbstbeteiligung wählen.Bei der Vollkaskoversicherung ist der Leistungsumfang in den Versicherungsbedingungen festgehalten. Oft sind Glas- oder Reifenschäden nicht im Deckungsumfang enthalten. Die Diebstahlversicherung ersetzt den Schaden beim Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs, wobei hier explizit darauf zu achten ist, ob es Beschränkungen hinsichtlich der Länder gibt, auf die sich der Diebstahlschutz erstreckt. Die Schäden an Insassen im Mietwagen, beispielsweise bei einem Autounfall, können durch eine Personeninsassenversicherung abgedeckt werden. Insbesondere in den USA wird empfohlen diesen Versicherungsschutz zu vereinbaren, da dort einem Fahrer im Extremfall sehr hohe Schadensersatzforderungen drohen. Ebenfalls für die USA wird empfohlen eine Versicherung abzuschließen, die die Schäden am Mietwagen deckt, die durch Personen verursacht werden, die keine Haftpflichtversicherung haben oder nur einen sehr geringfügigen Versicherungsschutz genießen.

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